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Verschwiegenheitsklause, Recht, Geldsummen, Rückerstattung (1 Betrachter)

Inhalt der Verschwiegenheitsklausel
- Ich bekomme Betrag x
- Mir ist es untersagt nähere Details zu äußern die die Klinik schaden könnte
- Ich darf weder mit Privatpersonen noch Öffentlich etwas negatives über diese Klinik äußern

Na da steht doch schon der wichtigste Teil: "Ich bekomme Betrag x"

Da du den Betrag nicht bekommen hast, ist der Verschwiegenheitsvertrag einseitig schon (oder noch) nicht eingehalten. Du könntest anhand der Kontoauszüge jederzeit beweisen, dass der Betrag bis dato nicht bei dir eingegangen ist. Hier dürfte auch dein Druckmittel liegen. Du könntest ihnen bezugnehmend auf die Verschwiegenheitsvereinbarung schriftlich (!) mitteilen, dass der angegebene Betrag nicht bei dir eingegangen ist und dass du ihnen eine Frist zum zum xx.yy. setzt. Wenn das Geld bis dahin nicht vollständig auf das Konto (Daten vollständig im Schriftverkehr angeben!) eingegangen ist, gehst du davon aus, dass seitens der Klinik kein Interesse mehr an der Vereinbarung besteht und du demnach auch keinen Grund siehst, deinen Teil der Vereinbarung einzuhalten. Ergo wirst du dich nach fruchtlosem Ablauf der Frist mit den von dir erwähnten YouTubern und anderen Medien in Verbindung setzen, um über die Missstände der besagten Klinik öffentlich zu berichten.

Ob EU hin oder her. Wichtig ist, alles schriftlich zu machen. Am Telefon kann jeder jedem alles erzählen. Und du solltest realistische Fristen wahren. "Ich will sofort die Kohle, oder ich...." hilft da nicht. Setze eine von mind. 14 Tagen, besser noch 30 Tage. Nach besagtem fruchtlosem Ablauf hast du dann wenigstens die Möglichkeit, rechtmäßig abzumahnen. Das geht aber nur, wenn du auf Basis der Vereinbarung schriftlich eine ordentliche Zahlungsfrist gesetzt hast, die dann nicht eingehalten wurde.
Aber es ist anzunehmen, dass die Klinik sich aus rechtlicher Sicht nicht beindrucken lässt. Die türkische Gerichtsbarkeit ist für einen Deutschen weit weit weg. Das wissen die natürlich auch. Wenn überhaupt, dann werden sie wegen von dir erwähntem Shitstorm in einschlägigen Medien einlenken.

Wie lautet denn eigentlich der Satz (exakt), in dem das mit dem Betrag x steht? Ich meine damit, ob definiert wurde, wer seinen Teil der Vereinbarung zuerst erfüllen muss. Wenn du das bist, der sich verpflichtet stillschweigen zu bewahren und sie dann entsprechend zahlen, dann kannst du das Geld vergessen. Denn dann zahlen sie einen Tag nachdem deine Verschwiegenheitsverpflichtung endet. Und das ist "nie"..... Wenn da aber steht, dass sie dir den Betrag x zahlen und du dich damit verpflichtest, stillschweigen zu bewahren, dass ist die Reihenfolge ok.

Vielleicht hast das geholfen. Für einen "Taui" kann man da auf jeden Fall nochmal nachhaken ;).
Gruß
 
Ja alles fand schriftlich statt.
Email und WhatsApp.
Danke für deinen Rat.

Im Vertrag wird keine bestimmte Reihenfolge verbalisiert.

In der Email vor dem Vertrag jedoch wurde angegeben, dass ich nach unterschreiben des Vertrags die Rückerstattung binnen 3 Tage auf meinem Konto habe.
 
Und du solltest realistische Fristen wahren. "Ich will sofort die Kohle, oder ich...." hilft da nicht. Setze eine von mind. 14 Tagen, besser noch 30 Tage. Nach besagtem fruchtlosem Ablauf hast du dann wenigstens die Möglichkeit, rechtmäßig abzumahnen.
In der Email vor dem Vertrag jedoch wurde angegeben, dass ich nach unterschreiben des Vertrags die Rückerstattung binnen 3 Tage auf meinem Konto habe.
Ich würde keine allzu lange Frist mehr setzen. Es gab schon einen langen Zeitraum. Da du die Bestätigung hast, dass Zahlung nach 3 Tagen erfolgt, dies bislang nach 14 Tagen auch noch nicht passiert, sind sie quasi vertragsbrüchig. Banklaufzeit aus der Türkei nach Deutschland sollte nicht länger als 5 Banktage sein.
Setzt dich morgen noch einmal mit denen in Verbindung. Sag ihnen, dass sie ihren Teil des Vertrags bislang nicht erfüllt haben, du noch 3 Tage wartest, und ansonsten einen Anwalt und die Medien einschalten wirst.
 
Ich würde keine allzu lange Frist mehr setzen. Es gab schon einen langen Zeitraum. Da du die Bestätigung hast, dass Zahlung nach 3 Tagen erfolgt, dies bislang nach 14 Tagen auch noch nicht passiert, sind sie quasi vertragsbrüchig.
Sie sind dadurch leider nicht Vertragsbrüchig.
Dass das Geld binnen 3 Tagen auf meinem Bankkonto sein muss, steht nicht im Vertrag.
Das haben sie mir nur im vorhinein per E-Mail versichert.
Setzt dich morgen noch einmal mit denen in Verbindung. Sag ihnen, dass sie ihren Teil des Vertrags bislang nicht erfüllt haben, du noch 3 Tage wartest, und ansonsten einen Anwalt und die Medien einschalten wirst.
Diesen Plan hatte ich- nur wollte ich das nicht so schnell machen.
Mir wurde gestern zugesichert, dass ich Montag (morgen) Antworten auf die folgenden Fragen bekomme:
- Warum sie ihren Teil der Abmachung nicht eingehalten haben.
- Zu welchem Datum ich den von ihnen unterschriebenen Vertrag, sowie die genannte Summe zugesandt bekomme

a)Sollten sie mir ein fixes Datum für die Rückerstattung und das zusenden des von ihnen unterschriebenen Vertrages geben- und sollte dieses Datum nicht zu weit in der Zukunft liegen, werde ich abwarten und kooperativ sein.
b)Sollten sie mir ein fixes Datum geben, dass mir nach "aufschieben bis zur Unendlichkeit" (30 Tage oder mehr) scheint, werde machen was du mir gerade empfohlen hast.
c)Sollten sie mir kein fixes Datum geben und wieder rum-eiern, werde ich machen was du mir grade empfohlen hast.

Im Vertrag steht zwar- ich darf mit dritten nicht über diese Angelegenheit diskutieren (was denke ich mal, einen Anwalt mit ein schließt) - allerdings ist der Vertrag ja durch Ihre fehlende Unterschrift nicht gültig- was es mir NOCH erlaubt, offen darüber zu sprechen.
Sollten sie den Vertrag jedoch unterschreiben und ihn mir zurück senden, gilt dieses Recht.

Ich gehe davon aus, sollte ich ihnen Drohen mit Anwalt und Medien, werden sie umgehend den Vertrag unterschreiben und ihn mir zukommen lassen- damit ich nicht mehr rechtlich/medial einschreiten kann.
Dann müssten Sie mir allerdings auch die genannte Summe, die im Vertrag als "Kulanzzahlung" gekennzeichnet ist, auszahlen.

a)Sollten Sie mir den von ihnen unterschriebenen Vertrag nicht zu kommen lassen, ist er ungültig - und ich habe das Recht, öffentlich zu berichten, was sie von Anfang an verhindern wollten.
b)Sollten Sie mir den von ihnen unterschriebenen - und somit gültigen Vertrag, zu kommen lassen - ist er gültig und sie müssen mir eine Rückerstattung geben.

Ich sehe hier keinen Weg als Verlierer raus zu gehen.
Nur um ehrlich zu sein, wäre es mir lieber das Geld zu haben. Das wäre schnell und unkompliziert + ich habe was davon.
Hoffen wir, sie eiern jetzt nicht rum und stehen zu dem, was sie mir per E-Mail versichert haben.
Ansonsten werde ich diese Klinik- und Gott weiß ich habe da eigentlich keine Lust dazu, öffentlich auseinander nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie haben sich heute nicht gemeldet, obwohl mir dies zugesichert wurde.
Sollten sie sich bis morgen nicht mit einer Antwort die mir gefällt, gemeldet haben- mache ich Ihnen richtig Dampf.
Wie genau kann ich das offiziell machen, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist?
 
Sie haben sich heute nicht gemeldet, obwohl mir dies zugesichert wurde.
Sollten sie sich bis morgen nicht mit einer Antwort die mir gefällt, gemeldet haben- mache ich Ihnen richtig Dampf.
Wie genau kann ich das offiziell machen, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist?
indem Du ihnen eine Feststellung schickst, in der Du fest hältst, dass alleine aus Verschulden der gegnerischen Partei der Vertrag nicht zustande gekommen ist und Du daher an keine darin enthaltenen Abmachungen gebunden bist.
 

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