Naja, wenn das tatsächlich nicht auf eine angemessen hygienische Art versiegelt ist, könnte es schon sein, dass ein Gericht dir Recht gibt. Aber wärend soein Prozess sicher interessant wäre (ich weiß nicht, ob schonmal entschieden wurde wie und wo die Versigelung bei einem Hygieneartikel sein muss), ist er eben auch Risikoreich. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das sparen.
Das Gerät ins Training einbinden könntest du meiner Meinung nach nach mindestens 3, eher 6 Monaten manuellem Training.