Beispiel: 0,38 Cebt gibt es pro km. Ich fahre pro Strecke 450 km und käme so auf 3500,- Pendlerpauschale im Jahr. Heißt das, ich bekomme die 3500,- quasi von der Steuer zurück oder wird das nur auf die Lohnsteuer angerechnet etc?
Hast du einfach gerechnet? Die Pendlerpauschale wird nicht auf Hin- und Rückweg angerechnet, nur einfache Strecke. Du bekommst nur so viel wieder, wie du auch Lohnsteuer gezahlt hast. Damals als Leiharbeiter konnte ich doppelt angeben, da gibt es auch eine Möglichkeit. Das gilt aber nur, wenn es keine ständige Arbeitsstätte gibt. Da dein Arbeitgeber aber nicht ständig seinen Standort wechselt, bleibt es wohl bei einfacher Strecke.
Ich kam als Pendler durch Anerkennung beider Strecken auf einen fünfstelligen (irgendwas um die 12.000 Euro) Betrag, insgesamt habe ich aber nur meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen, das waren damals weniger als 2000 Euro.
Daher ist auch der Rat von
@joe und wie ich auch schon schrieb, einen Steuerprofi zu befragen, der beste Weg.
Hier wird auch schon Licht ins Dunkel gebracht:
Sind Fahrten ins Büro des Arbeitgebers während der Corona-Pandemie nach Dienstreise-Grundsätzen abziehbar?
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar.
Ich vermute, dass bei dir das Stichwort "mobile Arbeit" zutrifft? Mein AG spricht von mobiler Arbeit und nicht von Home Office, was steuerrechtlich immer unterschieden wurde, aber durch die letzten 2 Jahre wohl anders ausgelegt wird, damit auch AN in mobiler Arbeit von der Steuer absetzen können.
Alternativ käme doppelte Haushaltsführung oder Verpflegungsmehraufwand in Frage. Siehe unter anderem hier:
Wer beruflich mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann Verpflegungskosten pauschal absetzen. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise.
Lassen wir den Grund für den AG-Wechsel also außen vor, der Wunsch besteht also, weil der evtl. neue AG mehr Budget zur Verfügung stellt und du kreativer tätig sein kannst, weil dir nicht der Sparfuchs im Nacken sitzt, also nachvollziehbar.