"Du hast die Pflicht, dich an geltendes deutsches Recht zu halten. Du wirst insbesondere keine potenziell jugendgefährdenden Inhalte veröffentlichen, wozu unter anderem pornographisches Material, explizite Nacktbilder, Abbildungen von erigierten Penissen, Darstellung von austretenden und ausgetretenen Körperflüssigkeiten sowie die Darstellung jeglicher Fremdkörper in Penis, Vagina und Anus zählen. Erlaubt sind somit die Bilder von schlaffen Penissen und nackten Körpern, sofern die Geschlechtsteile nicht berührt oder erregt präsentiert werden. Im Zweifel wende dich an einen PEC-Mitarbeiter, um vorab prüfen zu lassen, ob er die jeweilige Veröffentlichung für unproblematisch hält."